Ihr unabhängiger Versicherungsmakler in Bremen, Hannover, Verden und Rotenburg !
Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 120,75 Euro (Wert 2024) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


Top Produkte 
dkv

  

hansemerkur
hallesche

 

Barmenia

 

LVM

 

Gothaer

 

Continentale

AXA

Signal Iduna

Nürnberger
Central

  

SDK

 

Concordia

 

Württembergische
DBV winterthur

  

Münchner Verein
Allianz

  

inter
und weitere...

 

Krankentagegeld schützt Sie zuverlässig bei Erkrankung

Gerade wenn Sie gut verdienen, drohen Ihnen bei längerer Krankheit oft horrende Finanzlücken. Die Kosten des täglichen Lebens oder für die Tilgung von Darlehen laufen weiter, doch das Einkommen sinkt, schnell häufen sich Schulden auf. Mit einer privaten Krankentagegeldpolice können Sie sich vor Einkommensverlusten durch Erkrankung wirksam schützen. Extrem wichtig ist der Krankentagegeldschutz fü...mehr ]


Privates Krankentagegeld schließt die Lohnlücke

Sobald man als gesetzlich Krankenversicherter länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 89,25 Euro je Krankheitstag (Stand 2012). Wer mehr verdient und höhere Belastungen hat, kann bei längerer Krankheit rasc...mehr ]


Selbstständige brauchen Krankentagegeld

Nicht jeder beruflich Selbstständige hat genug Rücklagen, wenn er gesundheitsbedingt für länger ausfällt. Wer als Selbstständiger privat krankenversichert ist, sollte unbedingt auch ein privates Krankentagegeld absichern, das ihn im Ernstfall vor Einkommensverlust schützt. Nur als gesetzlich Krankenversicherter ist man bei längerer Krankheit abgesichert: Wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlun...mehr ]


Krankentagegeld schützt vor Einkommensausfall

Wer länger krank ist, muss mit Einkommenseinbußen rechnen. Das gilt besonders für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer mit gesetzlichem Kranken­ver­si­che­rungsschutz. Sobald man als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig krank ist, stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein. Danach zahlt die Krankenkasse weiter - 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, aber höchs...mehr ]