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Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Frühzeitig Zahnzusatzschutz abschließen

Wer Zahnersatz braucht, muss als Kassenpatient heute kräftig in die eigene Tasche greifen, die Kosten gehen schnell in die Tausende. Die gesetzlichen Krankenversicherer zahlen nur noch magere Festzuschüsse. Rund 50 Prozent der Kosten für die billigste Versorgung gibt es von der Kasse, den Rest übernimmt man selbst. Individueller und nach modernen Gesichtspunkten angefertigter Zahnersatz ist für viele kaum noch finanzierbar. Wer hochwertigen Zahnersatz will, sollte deshalb rechtzeitig eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherer unterscheiden sich zum Teil deutlich. Experten empfehlen Tarife, die einen möglichst hohen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag erstatten. Die Leistung des privaten Zahnzusatzversicherers sollte nicht an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse gebunden sein. In der Regel gilt eine Wartezeit von einigen Monaten, bis man seine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen kann. Die Wartedauer für Zahnbehandlungen sollte nicht länger sein als drei Monate, für Zahnersatz nicht länger als 12 Monate. Je nach Tarif zahlt der Zahnzusatzversicherer ausdrücklich auch für Knochenaufbau bei Implantaten, professionelle Zahnreinigung, teure Zahnklammern, hochwertige Inlays und mehr.

Tipp: Schließen Sie Ihre Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung schon in jungen Jahren ab, die Prämien sind dann deutlich günstiger. Weil Ihr Gebiss noch in gutem Zustand ist, vermeiden Sie gleichzeitig Leistungsausschlüsse wegen bestehender Vorschäden. In der Regel verlangt der Versicherer vor Vertragsabschluss einen aktuellen Zahnbefund. Es lohnt nicht, bestehende Zahnschäden zu verschweigen, denn im Ernstfall kann der Zahnzusatzversicherer auch später noch nachprüfen und die Erstattung verweigern.

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