Seit dem 1. März gelten die neuen Mopedkennzeichen – aus blau wird grün. Mofas, Mopeds und Roller dürfen dann nur noch mit einem grünen Versicherungskennzeichen auf die Straße. Das neue Kennzeichen ist zwölf Monate gültig und zeigt: Für dieses Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung. Es gilt für motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und maximal 45 Stundenkilometer.
Unter die Versicherungspflicht fallen hierzulande rund 1,7 Millionen Fahrzeuge, darunter auch E-Bikes, motorisierte Krankenfahrstühle, Quads und Stehroller, besser bekannt unter dem Markennamen Segway. Die wiegen rund 50 Kilogramm und erreichen maximal 20 Kilometer in der Stunde. Auf öffentlichem Grund und Boden war deren Betrieb übrigens zunächst verboten. Die ersten Genehmigungen wurden dann 2006 in Hamburg für Stadtrundfahrten erteilt. Seit Mitte 2009 ist die Nutzung auf Basis einer Einzelbetriebserlaubnis deutschlandweit erlaubt. Segways sind ein teures Spielzeug. Zwischen acht- und zehntausend Euro kostet der Spaß auf zwei Rädern. Nicht jeder Versicherer bietet dafür auch den passenden Teilkaskoschutz.
Die Unfallstatistik für Fahrzeuge mit Mopedkennzeichen zeigt: Gerade jüngere Verkehrsteilnehmer verursachen besonders häufig Unfälle mit Personenschaden. Viele Versicherer ziehen daraus ihre Konsequenzen und verlangen von Versicherten unter 23 Jahren mehr Beitrag. Ein Unternehmen zieht die Grenze erst bei 29 Jahren. Aber keine Angst: Insgesamt sind die Beiträge für Mofas und Mopeds im Vergleich zum Vorjahr wenig oder gar nicht gestiegen. Das kann im Einzelfall allerdings deutlich anders aussehen. Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Anbieter klaffen manchmal Beitragsunterschiede von mehreren hundert Prozent. Fragen Sie uns einfach nach den Details.