Mit der neuen Regierungskoalition ist klar: Die private Krankenversicherung bleibt auch weiter eine sichere Stütze im deutschen Gesundheitssystem. Die Private ist übrigens nicht nur für Selbstständige und Freiberufler geeignet - je nach Einkommen, Alter und familiärer Situation kann man auch als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung oft viel Geld sparen. Gesetzliche Kassen und private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Vorteile.
Als Kassenpatient legt man beim Arzt oder im Krankenhaus einfach seine Versichertenkarte vor, die eigene gesetzliche Krankenkasse bezahlt alle medizinisch notwendigen Leistungen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots. Erstattet wird die Behandlung beim Haus- oder Facharzt, Klinikaufenthalte und Operationen, Medikamente und Hilfsmittel, Psychotherapie, Krankengymnastik und Rehabilitation. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich in Prozent vom Monatsgehalt, der Arbeitgeber zahlt davon knapp die Hälfte. Als gesetzlich Krankenversicherter übernimmt man zusätzlich verschiedene Eigenanteile, zum Beispiel die Praxisgebühr beim Hausarzt oder Zuzahlungen zu Medikamenten, Kuren und Klinikaufenthalten. Wichtigster Vorteil der gesetzlichen Krankenkassen ist die Familienversicherung: für Kinder und Ehepartner des Hauptversicherten besteht ohne Mehrkosten ebenfalls Krankenversicherungsschutz.
Die private Krankenversicherung kalkuliert ihre Beiträge dagegen nicht nach dem Bruttogehalt, sondern nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss und nach den gewünschten Leistungen. Vor allem gesunde, junge und gut verdienende Menschen ohne mitzuversichernde Familie sparen in der privaten Krankenversicherung deshalb oft Monat für Monat viel Geld. Über das Leistungsniveau bestimmt man in der privaten Krankenversicherung stärker selbst als in der gesetzlichen Kasse. Das Angebot der privaten Kassen reicht von einfachen Basistarifen bis hin zur privaten Rund-um-Luxusabsicherung mit Einzelzimmer in der Klinik, voller Erstattung für Zahnersatz und hohem Krankenhaus- oder Krankentagegeld. Selbstständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von der Einkommenshöhe privat krankenversichern. Als Arbeitnehmer kann man in die Private wechseln, sobald man drei Jahre lang oberhalb der jährlich angepassten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient (2009: 48.600 Euro).