Die meisten Hunde tun Radfahrern, Spaziergängern oder spielenden Kindern nicht absichtlich etwas zu zuleide. Doch selbst der friedlichste Vierbeiner kann in Paniksituationen beißen oder auf die Straße laufen und einen schweren Verkehrsunfall verursachen. In solchen Fällen wird es für den Hundebesitzer richtig teuer: Er muss den gesamten Schaden ersetzen - egal ob Ihm persönliches Verschulden nachgewiesen wird oder nicht. Als Besitzer des Hundes haftet er automatisch für alle Personen- und Sachschäden, die sein Vierbeiner anrichtet.
In der einfachen Privathaftpflichtversicherung des Hundehalters sind Schäden durch größere Haus- und Nutztiere - dazu zählen auch Hunde - nicht eingeschlossen. Für Hundebesitzer unbedingt empfehlenswert ist deshalb eine eigene Hundehaftpflichtversicherung. Die Hundehalterhaftpflicht entschädigt im Ernstfall sogar, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Besitzer selbst unterwegs ist. Wenn der eigene Vierbeiner beispielsweise von Nachbarskindern ausgeführt wird, ausreißt und einen Schaden verursacht. Den Hundehaftpflichtschutz gibt es mit einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro ohne Selbstbeteiligung schon für unter 50 Euro im Jahr.
In vielen Bundesländern besteht bereits gesetzliche Versicherungspflicht für Hunde. In Berlin und Hamburg müssen alle Hunde einen Haftpflichtschutz haben. Besitzer gefährlicher Hunderassen müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung nachweisen in Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Baden-Württemberg und Bayern bekommt man nur noch bei Nachweis einer Eignungsprüfung und einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung die Erlaubnis, ein als Kampfhund eingestuftes Tier anzuschaffen. Auch viele Städte und Gemeinden regeln die Pflichten der Hundebesitzer in eigenen Satzungen.