Seit Anfang Januar sind alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland zur Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Wer im bisherigen Berufsleben vorwiegend selbstständig war, hat oft keinen Anspruch auf Aufnahme bei einem gesetzlichen Krankenversicherer. Deshalb muss jede private Krankenversicherung nun einen so genannten Basis-Tarif anbieten. Dieser Basistarif steht auch Personen offen, die zuvor nicht in die gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden und sich privaten Krankenversicherungsschutz nicht leisten konnten.
Die Leistungen des privaten Basistarifs der privaten Krankenversicherer sind in Umfang, Art und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Die Versicherungsprämie darf nicht höher sein als der jeweils geltende Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (2009 cirka 570 Euro). Wer durch den Normalbeitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung hilfebedürftig würde, zahlt einen reduzierten Beitrag von 50 Prozent. Wenn das Geld auch dafür nicht reicht, bekommt er einen Zuschuss vom Sozialamt oder vom Grundsicherungsträger.
Kein Versicherter darf wegen besonderer Krankheitsrisiken abgewiesen werden, wenn er Aufnahme in den neuen Basistarif verlangt. Beitragszuschläge wegen Alter oder Vorerkrankungen dürfen die privaten Krankenversicherer nicht erheben, auch Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt. Wer bereits bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, kann im Zeitraum vom 01.01. bis zu 30.06.2009 in den Basistarif seiner PKV wechseln. Danach ist der Wechsel in den Basistarif nur noch möglich, wenn man nachweislich hilfsbedürftig oder älter als 55 Jahre ist oder gesetzliche Rente bezieht.