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Rechtsschutz

Rechtsstreit ist nicht immer vermeidbar

Verkehrunfall mit unklarer Schuldlage, Streit mit dem Vermieter, unberechtigte Kündigung durch den Chef: Auch als friedliebender Mensch kann man Rechtsstreitigkeiten nicht immer vermeiden. Mit der richtigen Rechts­schutz­ver­si­che­rung ist man bei juristischen Auseinandersetzungen zumindest finanziell auf der sicheren Seite.

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt die Gerichts-, Anwalts-, Zeugen- und Gutachterkosten, die man je nach Ausgang des Verfahrens tragen muss. Der Versicherer zahlt unabhängig davon, ob man den Prozess gewinnt oder unterliegt und ob man Kläger oder Beklagter ist. Nach Rücksprache wird auch die außergerichtliche anwaltliche Beratung durch den Anwalt erstattet. Mitversichert sind die Kosten für vorgerichtliche Schlichtungsverfahren, die viele Bundesländer bei geringen Streitwerten mittlerweile vorsehen, um ihre Zivilgerichte zu entlasten. Wer Hilfe braucht, kann sich von seinem Rechtsschutzversicherer einen Fachanwalt in seinem Umkreis vermitteln lassen. Fast alle Gesellschaften bieten heute eine Telefonhotline, wenn man schnelle Auskunft braucht.

Im Basisrechtsschutz sollte ein Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz enthalten sein, denn so sind die weitaus häufigsten Anlässe für Streitigkeiten vor deutschen Gerichten mitversichert. Daneben sollte man sein Rechtsschutzpaket nach persönlicher Risikolage schnüren. Je nach Tarif kann man verschiedene Leistungsbausteine mitver­sichern: Mietrechtliche Auseinandersetzungen, Verfahren vor Finanzgerichten in Steuersachen, Streitigkeiten um Kaufverträge, Rechtsschutz vor Sozial-, Verwaltungs- und Strafgerichten, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und auch die anwaltliche Beratung in erb- und familienrechtlichen Fragen. Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ausführlich beraten.

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