Noch gut zwei Wochen haben Autofahrer in diesem Jahr wieder Zeit, um ihre bestehende Kfz-Versicherung eventuell zu kündigen.
Dies ist nämlich bis zum 30. November möglich, falls vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden soll. Bei der Wahl einer neuen Versicherung gibt es verschiedene Punkte, auf die Autofahrer beim jeweiligen Tarif achten sollten.Ein wichtiger Aspekt ist sicherlich die Wahl der richtigen Deckungssumme, die im Zuge der Kfz-Haftpflichtversicherung bei mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden liegen muss. Etwas mehr als eine Million Euro müssen mindestens für Sachschäden als Deckungssumme gewählt werden, wobei Vermögensschäden mit mindestens 50.000 Euro relativ moderat abgesichert sind. Experten empfehlen allerdings, die Deckungen deutlich höher zu wählen, am besten sogar betraglich unbegrenzt.Neben den Deckungssummen gilt ebenfalls zu beachten, ob und in welchem Umfang Glasbruchschäden versichert sind. Normalerweise werden solche Schäden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, jedoch gibt es durchaus Unterschiede, in welchem Umfang und welche Art von Glasbruchschäden versichert sind. Lohnenswert ist unter Umständen auch der sogenannte Schadensrückkauf, der im Wesentlichen beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer nach einem Versicherungsfall nicht in der Schadensfallklasse hochgestuft wird. Stattdessen erhält er die Möglichkeit, einen Teil oder den gesamten Schaden selbst zu begleichen, sodass keine Rückstufung erfolgt.