Für Angestellte wird der Wechsel in die private Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr einfacher. Die Einkommensgrenze, ab der man sich als Arbeitnehmer privat versichern kann, sinkt voraussichtlich auf 4.125 Euro brutto (49.500 Euro im Jahr). Außerdem braucht man nicht mehr mindestens drei Jahre lang oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze verdienen, wenn man in die PKV will. Künftig reicht dafür ein einziges einkommensstarkes Jahr aus, das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen. Vor allem Gesunde mit guten Einkommen sparen durch den Wechsel in die private Krankenversicherung oft kräftig.
Der Beitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen wird ab dem kommenden Jahr von bisher 14,9 auf 15,5 Prozent steigen. Der Arbeitgeber zahlt davon 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer 8,2 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird für die Zukunft festgeschrieben, so dass weitere Beitragssatzsteigerungen allein zu Lasten des Arbeitnehmers gehen werden. Ab Januar 2011 können die gesetzlichen Kassen außerdem lohnunabhängige Zusatzbeiträge ohne Obergrenze verlangen, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Bisher durften solche Zusatzbeiträge ein Prozent des Einkommens nicht übersteigen. Für Einkommensschwache ist ein Sozialausgleich geplant.
Die private Krankenversicherung steht Selbstständigen und Beamten offen, außerdem Arbeitnehmern mit einem Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, die jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst wird. Die private Krankenversicherung berechnet den Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Leistungen. Dadurch spart man als gesunder, gut verdienender Arbeitnehmer oft 50 Prozent und mehr, gleichzeitig sichert man sich eine optimale Versorgung als Privatpatient. Sie wollen sich privat krankenversichern? Fragen Sie Ihren Finanzexperten und sparen Sie Monat für Monat bares Geld!